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„House of Cards“ wird für Emmy nominiert, ohne jemals im TV gelaufen zu sein!

In den USA haben Satellit oder Kabel zumeist ausgedient. Dort nutzten viele Menschen das Internet, um fernzusehen. Dazu bieten viele Firmen ihre Dienstleistungen an. Darunter namhafte Unternehmen wie Apple oder Amazon. Doch das Rennen bei den Online-Videotheken macht ein kalifornisches Unternehmen. Es ist gerade dabei, die komplette Fernsehbranche umzukrempeln.

Netflix betritt mit „House of Cards“ Neuland

Als Bruce Rosenblum im Juli die Nominierungen für den Fernseh-Oscar Emmy vorlas, war es für ihn eigentlich pure Routine. Doch trotzdem war dies ein historischer Moment, denn in der Königskategorie „Beste Drama Serie“ machte „House of Cards“ das Rennen. Das Unglaubliche: „House of Card“ ist nie als Serie im TV gelaufen! Sie ist eine 10-Millionen-Dollar-Produktion eines Online-Videodienstes!

Der Regisseur von „Fightclub“ und „Sieben“, David Fincher, inszenierte die ersten Folgen. Oscar-Preisträger Kevin Spacey übernahm die Hauptrolle. In der Serie spielt er einen zweitrangigen Politiker, der mit fiesen Tricks alle nach seiner Pfeife tanzen ließ und so das Weiße Haus zum „House of Cards“, zum Kartenhaus, mutieren ließ – eigentlich ein Remake einer Serie aus den 90ern des britischen Senders BBC. Die von Spacey gespielte Hauptfigur spricht – wie im BBC-Original – die Zuschauer direkt an und macht sie dadurch zu seinen Komplizen.

Noch ist die Produktion „House of Cards“ nur für den Emmy nominiert. Doch die Produktionskosten haben sich anscheinend bereits jetzt rentiert. Denn Experten schätzen die Neukunden, die die Serie angelockt hat, auf drei Millionen. Und eine zweite Staffel wird bereits produziert. Eigentlich sind Online-Videotheken dafür gedacht, um bekannte Fernsehfilme und Hollywoodfilme abzurufen – eine Serienproduktion ist absolutes Neuland.

Non-lineares Fernsehen auch bald in Deutschland?

Den Erfolg der Online-Videotheken begründen Experten damit, dass die Fernsehsender vorgeben, was der Zuschauer zu gucken hat. Auf Videoplattformen hingegen können die Konsumenten selber entscheiden, was gesehen wird. Inzwischen schätzen Experten, dass mittlerweile ein Drittel aller über das amerikanische Internet angeguckten Filme non-lineare-Filme sind.

Online-Videotheken haben sich in der amerikanischen Medienszene fest etabliert. Denn die meisten neuen Fernseher sind bereits ab Werk für Streaming vorbereitet. Und auch DVD- und Blu-ray-Player und Spielekonsolen sind streamingtauglich.

Auch in Deutschland können sich Nutzer Kinofilme oftmals bereits kurz nach dem Start kostenlos ansehen. Doch dies kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen! Zu unterscheiden ist zwischen zwei verschiedenen Streaming-Arten: On-Demand-Streams und Live-Streams. Bei Live-Streams kann direkt live über die Webseite des TV-Senders beispielsweise das Fußballspiel live angesehen werden. Beim On-Deamand-Streaming hingegen kann der Film vor- oder zurückgespult werden. Nach Anklicken des Films werden Datenpakete zum PC oder Fernseher gesendet, die eine stark komprimierte Version des Films beinhalten. Der Rechner wird dabei nur als Zwischenspeicher für die ersten Sekunden des Films genutzt. Die restlichen Teile werden sukzessiv während des Fernsehens heruntergeladen.

Da also eine Zwischenspeicherung des Films im Cache erfolgt, stellt sich hierbei die Frage, ob das Ansehen von Filmen, insbesondere Kinofilme, über die Streamingportale legal ist. Zu dieser Frage gibt es allerdings noch keine belastbare Rechtsprechung in Deutschland. Daher muss abgewartet werden, wie die Gerichte im Streitfall entscheiden.

Trotzdem gibt es inzwischen auch legale Portale, auf denen Internetnutzer gefahrenlos Filme ansehen können, ohne abgemahnt zu werden, wie beispielsweise die ZDF Mediathek bei multithek. Hier können vollkommen kostenlos mithilfe eines hbbTV, einer DVB-T-Antenne oder durch das Internet Filme oder Serien empfangen werden die zuvor im TV liefen – unabhängig vom Ausstrahlungsdatum.

Fazit: Bis zur endgültigen Klärung der Rechtslage sollten sich Zuschauer ausschließlich auf die Nutzung der legalen Dienste beschränken.

 

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